Bitte fragen Sie uns nach dem Suchauftrag!


Gerne schicken wir Ihnen einen Suchauftrag zu!

klatt@klattimmobilien.de

 

Aufgrund der gültigen Gesetzeslage, Vermittlungsprovisionen betreffend, sehen wir uns gezwungen, Mietinteressenten auf die aktuelle Sach - und Rechtslage hinzuweisen. Der Gesetzgeber ist seit 01. Juni 2015 der Meinung, dass die Wohnraumbeschaffung - vorwiegend in Ballungsräumen - für einen Mietinteressenten leichter würde, weil anfallende Courtagen (Vermittlungsprovisionen) künftig durch den Vermieter entrichtet werden sollten. Damit ist aber noch lange nicht sicher gestellt, dass alle Vermieter bzw. Wohnungseigentümer ihren leerstehenden Wohnraum dem Makler ihres Vertrauens oder sonstigen Vermittlern anvertrauen. Größere Wohnbauunternehmen haben ihre eigenen Vertriebsbüros, Vermieter kleinerer Einheiten können oder wollen eine solche Courtage nicht selbst schultern. Frustrierte Hauseigentümer lassen ihren Wohnraum einfach leer stehen, wenn sie sich das leisten können. Oder sie gehen deshalb eigenständig mit ihrer Vermietungsanzeige in die örtliche Tagespresse oder auf Internetplattformen. Wundern Sie sich also bitte nicht, dass in den Medien die Angebote für Wohnraum mehr oder weniger ausdünnen, weil Makler ihre zu vermittelnden Angebote größtenteils nicht mehr öffentlich anbieten. Auch zahlreiche Banken haben zwischenzeitlich die konventionelle Vermietung von Wohnungen aus ihrem Programm genommen. Das Gesetz fördert insoweit nicht die Vermehrung von Wohnraum, sondern will die finanziellen Belastungen von Mietern lindern, sofern diese denn Wohnraum nach ihren Vorstellungen besser und leichter unter den jetzigen Prämissen finden.

Warum dann dieses Gesetz ? Knapp 60 % der deutschen Bevölkerung sind Mieter ihrer Wohnungen oder Häuser. Dieser Bevölkerungsanteil ist natürlich ein nicht zu unterschätzendes Wählerpotential. Die Politik möchte dem Mieter die Gewissheit verschaffen, dass er, der Mieter, bei der Suche nach der geeigneten Wohnimmobilie nach Kräften unterstützt und nicht allein gelassen wird. Ob der Mieter diese Absicht des Gesetzgebers bei den nächsten Wahlen honoriert, ist eine andere Frage.

Maßgeblich wird nun alternativ für eine weitere, leider nur gewünschte Verbesserung der Wohnraumsituation das sog. Bestellerprinzip sein. Das heißt, dass auch künftig der Makler für den Mieter nicht ganz unentbehrlich wird, weil das Angebot an Mietobjekten auch per Gesetz nicht realistisch vergrößert werden kann. Alles andere wäre Trugschluss.

Wenn Sie also eine Wohnung oder ein Haus über einen mehr oder weniger langen Zeitraum erfolglos zur Anmietung suchen, sollten Sie sich mit dem Makler Ihres Vertrauens in Verbindung setzen und ihm einen, wie im Gesetz vorgesehenen, schriftlichen Auftrag erteilen, mit dem Sie den Makler rechtsverbindlich ermächtigen, für Sie die Wohnung oder die Mieträumlichkeiten zu beschaffen, die Ihren Vorstellungen entsprechen. Mieten Sie dann diese Wohnung bzw. dieses Objekt an, verpflichten Sie sich, auch die dann anfallende Vermittlungsprovision in Höhe von zwei Nettokaltmieten zuzüglich geltender Mehrwertsteuer gegen Rechnungsstellung zu bezahlen. Motto: Wer die Musik bestellt, der bezahlt sie auch ......

In der Endkonsequenz steht die Frage im Raum: Besser kostenlos keine Wohnung bekommen oder mit Kosten den gewünschten Wohnraum doch über uns (klatt@klattimmobilien) erfolgreich finden ?


Download
Suchauftrag Klatt Immobilien (Mietwohnung)
Provision/Auslagen:
Provision ist erst nach Mietvertragsabschluss fällig!
Der Wohnungsvermittler (Klatt Immobilien) erhält vom Wohnungssuchenden für die Vermittlung oder den Nachweis der Gelegenheit zum Ab- schluss von Mietverträgen über Wohnräume ein Entgelt in Höhe von zwei Monatsmieten zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer in Höhe von 19 %, sofern der Wohnungsvermittler ausschließlich aufgrund dieses Suchauftrages (Vermittlungsvertrag) vom Vermieter oder von einem anderen Berechtigten den Auftrag eingeholt hat, die entsprechende Wohnung anzubieten.
Suchauftrag:PDF:Klatt Immobilien.pdf
Adobe Acrobat Dokument 311.4 KB